Grundlagen
Die Meisterprüfung im Handwerk ist die gesetzliche Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Handwerkes und die Ausbildung von Lehrlingen und wird durch den Meisterprüfungsausschuss für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk im Regierungsbezirk Leipzig abgenommen.
Als Prüfungsvoraussetzung benötigen Sie eine abgeschlossene Facharbeiter- oder Gesellenausbildung sowie eine mehrjährige Tätigkeit im Karosserie- und Fahrzeugbau. In bestimmten Fällen sind auch Ausnahmeregelungen möglich.
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt auf der Grundlage des vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik erarbeiteten Stoff- und Rahmenlehrplans für Praxis und Theorie (Teil I/II). Entsprechend der Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung - KaFbMstrV vom 08. Mai 2003 wird die Prüfungsvorbereitung in den Fächern
Technische Mathematik
Technisches Zeichnen
Fachtechnologie
Werkstoffkunde
Kalkulation
durchgeführt. Auf diese Meisterprüfung bereiten Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter gründlich vor, wenn Sie an unserer Meisterschule die entsprechenden Vorbereitungslehrgänge für Prüfungen besuchen.
Lehrgangsform Teilzeit / Vollzeit
Teilzeitlehrgänge finden für:
Teil I und II
Donnerstag und Samstag statt und gehen über einen Zeitraumvon ca. 30 Wochen
Teil III und IV
Mittwoch und Samstag statt und gehen über einen Zeitraum von ca. 15 Wochen (parallel zu den Vollzeitlehrgängen ab 07.00 Uhr)
Vollzeitlehrgänge finden für:
Teil I und II
Montag bis Samstag ab 7:00 Uhr statt und gehen über einen Zeitraum von ca. 10 Wochen
Teil III und IV
Montag bis Samstag ab 7:00 Uhr statt und gehen über einen Zeitraum von ca. 5 Wochen
1. Anmeldung - Vertragsabschluss
Die Anmeldungen können schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars mit Angabe des Lehrgangs vorgenommen werden. Etwa 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhält der Teilnehmer die Einladung zu einem Einführungsgespräch.
Bei Lehrgängen deren Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Bestätigung der eingegangenen Lehrgangsanmeldungen erfolgt. Der Fortbildungsvertrag gilt mit Zugang der Einladung beim Teilnehmer als geschlossen. Erfolgt die Einladung unter Hinzufügen von Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen, so gelten diese vom Teilnehmer als anerkannt, sofern er nicht umgehend widerspricht.
2. Abmeldung - Kündigung
Eine Kündigung des Fortbildungsvertrages oder Abmeldung ist kostenfrei möglich. Bereits gezahlte Sicherungsbeträge oder Lehrgangskosten werden ohne Abzug zurückerstattet. Bei Kündigung des Teilnehmers während des Lehrgangs sind die Lehrgangskosten entsprechend der absolvierten Unterrichtszeit fällig. Abmeldungen und Kündigungen sind grundsätzlich schriftlich bei der Meisterschule vorzunehmen.
3. Haftung - Versicherung
Die Meisterschule haftet nicht bei Unfällen, Sach- und Körperschäden sowie Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, sich selbst ausreichend zu versichern.
Stundenplanentwurf
Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk
Vollzeit
* Tabelle nach rechts scrollbar
Teilzeit
Do. |
Sa. |
TM + TZ |
FT + FP |
FTK + TZ |
FT + FP |
TM + TZ |
FP + TZ |
FT + TZ |
FP + TZ |
TM + TZ |
FP + TZ |
FT + TZ |
KM |
TM + TZ |
KM |
FT + TZ |
KM |
TM + TZ |
FP + FT |
FT + TZ |
FP + FT |
Unterrichtszeiten
Zeit |
Dauer |
07:00 - 08:30 Uhr |
2 h |
08:45 - 10:15 Uhr |
2 h |
10:30 - 12:00 Uhr |
2 h |
12:30 - 14:00 Uhr |
2 h |
14:15 - 15:45 Uhr |
2 h |
16:00 - 17:30 Uhr |
2 h |
17:30 - 18:40 Uhr |
1,5 h |
Unterrichtsfächer
FT |
Fachtechnologie |
TZ |
Technisches Zeichnen |
FTK |
Fachtechnolgie Kfz |
FP |
Fachpraxis |
TM |
Technische Mathematik |
WK |
Werkstoffkunde |
FK |
Fachkalkulation |
KM |
Konstruktionsmappe |
Teil I/II 10-Wochen-Vollzeitlehrgang (30 Wochen Teilzeit)
Lehrgangskosten für 812 U.-Std. á 5,00 EURO
4.060,00 EURO
Lehr- und Arbeitsmaterial für 812 U.-Std. á 1,00 EURO incl. Leih-Zeichentechnik
817,00 EURO
Teil III/IV 5-6 Wochen-Vollzeitlehrgang
Lehrgangskosten für 400 U.-Std. á 3,87 EURO
1.548,00 EURO
Lehr- und Arbeitsmaterial für 400 U.-Std. á 0,50 EURO
200,00 EURO
Förderung (Meister-Bafög)
Hier erhalten Sie Informationen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
Brandenburg:
Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten
Mecklenburg-Vorpommern:
Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten
Rheinland-Pfalz:
Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten
Sachsen-Anhalt:
Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten
Baden-Württemberg:
Landeshauptstadt Stuttgart und Landratsämter Bayern: Landratsämter
Bayern:
Landratsämter
Berlin:
Bezirksämter Lichtenberg und Charlottenburg
Saarland:
Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern
Bremen:
Senator für Arbeit, Frauen, Jugend, Gesundheit und Soziales
Hamburg:
Handwerkskammer
Hessen:
Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken
Niedersachsen:
Bezirksregierung Hannover
Nordrhein-Westfalen:
Bezirksregierung Köln, Sitz Aachen
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Ausbildungsförderung sowie Handwerkskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig
Schleswig-Holstein
Investitionsbank
Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt